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Räumung nach einem Todesfall

Wohnung nach Todesfall räumen – mit Ruhe und Respekt.

Wenn ein Angehöriger gestorben ist, muss vieles gleichzeitig erledigt werden. Wir vermitteln einen erfahrenen Betrieb in Wien, der die Wohnung oder das Haus sorgfältig räumt – Erinnerungsstücke und Dokumente werden gesichert, der Rest fachgerecht verwertet und entsorgt.

  • Fixpreis vor Beginn
  • Dokumente & Fotos werden zur Seite gelegt
  • Auch für Erben, die nicht in Wien leben

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Wählen Sie „Verlassenschaft“ und beschreiben Sie die Wohnung kurz.

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Eine Anfrage genügtSie müssen nicht mehrere Firmen anrufen.
Fixpreis schriftlichKlare Kosten für die Verlassenschaft.
Weitergeben statt wegwerfenBrauchbares geht an Sozialprojekte und Second-Hand.

Wann darf die Wohnung eines Verstorbenen geräumt werden?

In Österreich wird nach einem Todesfall ein Verlassenschaftsverfahren durchgeführt. Das Bezirksgericht beauftragt dafür einen Notar als Gerichtskommissär. Bis die Erben feststehen und das Vermögen zugeteilt ist, gehört der Inhalt der Wohnung zur Verlassenschaft. Deshalb gilt:

  • Vor der Räumung mit dem Notar sprechen. Er sagt Ihnen, ab wann und von wem die Wohnung geräumt werden darf.
  • Wertgegenstände und Dokumente sichern – Testament, Sparbücher, Versicherungspolizzen, Schmuck, Fotos.
  • Mietende im Blick behalten. Bei Mietwohnungen läuft die Miete weiter, bis das Mietverhältnis beendet ist. Bei Gemeindewohnungen von Wiener Wohnen gibt es eigene Regeln für die Rückgabe.

Ein erfahrener Räumungsbetrieb kennt diese Abläufe und stimmt den Termin entsprechend ab. Auf Wunsch wird der Räumungsauftrag so dokumentiert, dass er für die Verlassenschaft nachvollziehbar ist.

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Im Einzelfall entscheidet der zuständige Notar.

Was der Betrieb für Sie übernimmt

Sichten & Sichern

Dokumente, Fotos, Briefe und Wertgegenstände, die beim Räumen gefunden werden, werden zur Seite gelegt und Ihnen übergeben.

Verwerten & Spenden

Gut erhaltene Möbel, Kleidung und Hausrat gehen nach Möglichkeit an Caritas, 48er-Tandler oder Second-Hand.

Räumen & Übergeben

Komplette Räumung inklusive Keller und Dachboden, getrennte Entsorgung, besenreine Übergabe an Vermieter oder Käufer.

Was kostet eine Verlassenschaftsräumung in Wien?

UmfangRichtpreis
Kleine Wohnung bis ca. 45 m²ca. 400–900 €
Wohnung ca. 50–80 m²ca. 600–1.200 €
Große, lang bewohnte Wohnungca. 800–3.000 €
Haus mit Keller, Dachboden & Gartenab ca. 1.500 €

Wohnungen, in denen jemand jahrzehntelang gelebt hat, enthalten meist mehr Inventar als man erwartet – vor allem viele Kleinteile wie Geschirr, Bücher, Kleidung und Dekoration. Gleichzeitig können verwertbare Möbel, Antiquitäten oder Sammlungen den Preis senken. Die Kosten der Räumung werden üblicherweise aus der Verlassenschaft bezahlt; klären Sie das mit dem Notar.

Tipp für Erben, die weiter weg wohnenSie müssen nicht für die Räumung nach Wien kommen. Nach einer Besichtigung mit einer Vertrauensperson oder anhand von Fotos wird der Fixpreis vereinbart, die Schlüssel können übergeben werden, und Sie bekommen Fotos vom Ergebnis und die gesicherten Unterlagen zugeschickt.

Checkliste: Wohnung nach einem Todesfall

  1. Notar kontaktieren und Ablauf der Verlassenschaft klären.
  2. Wichtige Dokumente und Wertsachen sichern.
  3. Vermieter, Hausverwaltung oder Wiener Wohnen informieren.
  4. Verträge kündigen: Strom, Gas, Internet, Telefon, Rundfunk, Abos.
  5. Familie fragen, wer welche Erinnerungsstücke behalten möchte.
  6. Räumung beauftragen und Übergabetermin fixieren.

Wir vermitteln in allen Wiener Bezirken – besonders häufig in Döbling, Hietzing, Währing, der Inneren Stadt und der Brigittenau.

So läuft es ab

1AnfrageKurz beschreiben, Fotos hochladen, Wunschtermin nennen.
2Besichtigung & FixpreisKostenlose Besichtigung, schriftlicher Fixpreis.
3Räumung & ÜbergabeSorgfältig geräumt, Unterlagen übergeben, besenrein.

Häufige Fragen zur Räumung nach einem Todesfall

Wer bezahlt die Räumung einer Verlassenschaft?

In der Regel wird sie aus dem Nachlass bezahlt. Ob und wie das möglich ist, klärt der Notar im Verlassenschaftsverfahren.

Dürfen wir schon vor Abschluss des Verfahrens räumen?

Das entscheidet der Notar als Gerichtskommissär. Oft ist eine Räumung möglich, wenn sie zur Abwendung laufender Kosten nötig ist – fragen Sie vorher nach.

Was passiert mit gefundenen Dokumenten und Wertsachen?

Sie werden zur Seite gelegt und Ihnen übergeben – nichts davon wird entsorgt.

Muss ich bei der Räumung dabei sein?

Nein. Schlüsselübergabe genügt; Sie bekommen Fotos und die gesicherten Unterlagen.

Wie schnell kann geräumt werden?

Oft innerhalb weniger Tage nach der Freigabe – wichtig, um laufende Mietkosten zu begrenzen.

Wir nehmen Ihnen das ab.

Anfrage in zwei Minuten – kostenlos und unverbindlich.

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Kontakt & Fotos

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Zuletzt aktualisiert: November 2026